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Förderprogramme für den Mittelstand

Zwei Handpaare ziehen an einem Seil

Bildungsscheck - machen Sie, dass Sie weiter kommen

Flexibilität, Innovation und Qualität sind ständige Anforderungen im globalen Wettbewerb. Dabei bilden gut und vielseitig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wichtiges Fundament. Deshalb ist es wichtig, lebenslanges Lernen zu einem Teil des beruflichen Alltags zu machen. Trotzdem ist die Weiterbildungsbeteiligung in den letzten fünf Jahren bundesweit zurückgegangen. In Nordrhein-Westfalen liegt sie bei 32 Prozent, in kleinen und mittleren Unternehmen beträgt sie sogar nur 26 Prozent.  

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales fördert deshalb seit 2006 den Bildungsscheck , um mehr Beschäftigte und Betriebe für Weiterbildung zu motivieren. Das Motto der Förderung lautet: „Machen Sie, dass Sie weiterkommen!“. Bezuschusst werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zu 50 Prozent bis max. 500 Euro.  

Der Bildungsscheck richtet sich an:
  • Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben mit max. 249 Beschäftigten
  • Selbstständige in den ersten 5 Jahren nach der Firmengründung
  • Berufsrückkehrende nach der Familienphase
In der Region OstWestfalenLippe nutzen seit Programmstart im Jahr 2006 viele Unternehmen und Beschäftigte den Bildungsscheck.

Neue Schwerpunkte beim Bildungsscheck NRW ab 30.05.2011

Ältere Mitarbeiter, An- und Ungelernte, Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten, befristet Beschäftigte und Zeitarbeiternehmer/-innen liegen dem NRW-Arbeitsministerium besonders am Herzen. Um die Beschäftigungsfähigkeit genau dieser Personengruppen zu fördern, bekommen sie künftig deutlich mehr Chancen auf Förderung in der beruflichen Weiterbildung. 

Der neue Bildungsscheck wurde zum 30.05.2011 eingeführt. Er bietet nach wie vor einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, max. 500 € pro Scheck. Neu ist, dass die oben genannten Beschäftigten bessere Chancen auf eine geförderte Weiterbildung erhalten. Damit ihre Leistungsfähigkeit und ihr Können erhalten bleiben oder verbessert werden, können sie künftig häufiger einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen. 
Kleine und mittlere Betriebe unter 250 Beschäftigten werden künftig nicht mehr auf 10 Schecks beschränkt sein, sondern 20 Schecks pro Jahr nutzen können. Allerdings sind Mitarbeiter der besonderen Beschäftigungsgruppen vorrangig bei der Inanspruchnahme eines Bildungsschecks zu berücksichtigen.

Lassen Sie sich beraten!  

Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist ein Fördergespräch in einer der 41 Bildungsscheckberatungsstellen in der Region. Hier können Unternehmen und Beschäftigte Fragen zur Personalentwicklung und zu individuellen beruflichen Planungen klären. Viele der Beratungsstellen beraten auch zum Bundesprogramm Bildungsprämie, die zusätzliche Fördermöglichkeiten bietet.  

Die Regionalagentur OWL ist verantwortlich für die Umsetzung des Bildungsschecks in OstWestfalenLippe. Sie berät Unternehmen und Beschäftigte zum Bildungsscheck und koordiniert den Erfahrungsaustausch aller Beratungsstellen in der Region.  

Weitere Informationen, Beratungsstellen und Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie im Internetportal www.weiterbildungsberatung-nrw.de.

Flyer Bildungsscheck für Berufsrückkehrende PDF-Download (1.2 MB)
Liste der Bildungsscheckberatungsstellen in OWL PDF-Download
Informationen zur Bildungsprämie auf der Webseite des Ministeriums für Bildung und Forschung  
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